Derzeit können Unterstützungserklärungen zu einem Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz abgegeben werden. Der Vorarlberger Waldverein kann sich mit einigen Punkten des Volksbegehrens gut identifizieren, entsprechen diese auch langjährigen Forderungen des Vereins. Allerdings wird die Lösung nicht in einem Bundesjagdgesetz gesehen, sondern es braucht eine Umsetzung von einigen wichtigen Punkte auf Landesebene. Unseren Mitgliedern stellen wir eine Unterstützung des Volksbegehrens natürlich völlig frei.
Dazu wurde das Gespräch auf Landesebene mit Landesrat Christian Gantner gesucht. Folgende Forderung auf Änderung des Vorarlberger Jagdgesetzes wurden dazu vorgebracht:
o Abschaffung der gesetzlich verpflichtenden Hegeschau: Noch immer findet eine Selektion nach Geweih- und Körpermerkmalen statt, das bedeutet, eine Auslese erfolgt vorrangig nur nach den gewünschten Merkmalen der Trophäe und nicht nach ökologischen bzw. biologischen Prämissen. Die Verpflichtung solcher „Trophäenschauen“ soll gestrichen werden. Nur noch auf freiwilliger Basis sollen solche durchgeführt werden können.
o Bestimmungen zur Winterfütterung müssen grundsätzlich überarbeitet werden. Rehwild braucht wildbiologisch und wildökologisch keine Fütterung. Daher sollte wie in vielen Nachbarländern ein Rehwild-Fütterungsverbot einführt werden. Eine Notfütterung mit Heu könnte erlaubt bleiben.
o Bewilligung von Rotwildfütterung: Bisher gibt es hier nur Bestimmungen zur Auflösung von Rotwildfütterungen. Für alle Rotwildfütterungen muss generell eine Bewilligung beantragt werden.
o Überbetriebliche Eigenjagd: Die Möglichkeit der Eigenbewirtschaftung gibt es im Vorarlberger Jagdgesetz, es sollte aber auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass mehrere Grundbesitzer sich zu einer Eigenbewirtschaftung mit einer ökologischen Ausrichtung zusammenschließen können.
o Abschaffung der Jagdabgabe bei der Eigenbewirtschaftung von Genossenschaftsjagdgebieten besonders wichtig. Bei diesen Modellen steht ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis im Vordergrund. Auf hohe Jagdpachteinnahmen wird bewusst verzichtet. Es müssen nur die Kosten aus Verwaltung und Organisation abgedeckt werden. Die Bewertung dieser Jagdmodelle mit fiktiven Jagdeinnahmen behindert diese Modelle, die sehr im öffentlichen Interesse der Erhaltung und Verbesserung der Waldwirkungen stehen, unnötig. Die Abschaffung bei der Eigenbewirtschaftung bzw. zumindest die Reduzierung auf die tatsächlichen Jagdeinnahmen wird gefordert, umzusetzen.
Kompromisse
Beim Forderungspunkt der Notwendigkeit der Bewilligung der Rotwildfütterungsstandorte wird sich der Landesrat entsprechend stark machen. Aber auch in den anderen Punkten brauchen wir eine Umsetzung. Beim Verbot der Rehwildfütterung ist ein Kompromiss mit der Notfütterung mit Heu möglich. Bei der verpflichtenden Hegeschau könnte zumindest als erster Schritt Rehwild herausgenommen werden. Bei der Jagdabgabe bei der Eigenbewirtschaftung muss die Bewertungsbasis zumindest auf die tatsächlichen Einnahmen reduziert werden. Und die überbetriebliche Eigenjagd soll nur bei einer ökologischen Ausrichtung ermöglicht werden.
Österreichweit ist die Evaluierung der Mariazeller Erklärung nach 12 Jahren sehr ernüchternd. Nach wie vor haben wir in Österreich aber auch in Vorarlberg in einigen Gebieten sehr unbefriedigende Wildschadenssituationen. Wir setzen uns im Vorarlberger Waldverein für eine klimafitte naturnahe Waldbewirtschaftung mit hoher Resilienz und klaren Maßnahmen zu einer Neuausrichtung der Jagd mit dem Lebensraum angepassten Schalenwildbeständen ein. Dazu braucht es auch die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Info Volksbegehren: Weitere Informationen zu den Forderungen im Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz finden sie unter www.bundesjagdgesetz.at. Die Unterstützung kann online mit der Handysignatur oder bei jedem Gemeindeamt erfolgen.