
Die Ziele der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) mit der Eindämmung von Entwaldungen auf dieser Welt sind grundsätzlich zu begrüßen. Das ziemlich bürokratische System aber in Länder wie Österreich, in denen es definitiv keine Entwaldung, sondern eher eine Bewaldung gibt, anzuwenden, macht einfach keinen Sinn. Bundesminister Nobert Totschnig setzt sich schon seit längerem auf EU Ebene für eine Vereinfachung ein.
In Vorarlberg würde bei unserer ausgeprägten Kleinwaldstruktur die Umsetzung der EUDR nach derzeitigem Stand einen starken Dämpfer für die nach der Waldstrategie 2030+ angestrebte aktive klimafitte Waldbewirtschaftung bedeuten. Viele Waldbesitzer:innen sind bei dem neuen digitalen System überfordert. Der unnötigem bürokratischem Aufwand steigt sowohl bei den Waldbesitzer:innen, aber auch bei den Beratungs- und Verwaltungsinstitutionen im Lande.
Mit der EUDR soll für bestimmte Rohstoffe und Produkte wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk und einige ihrer Folgeprodukte wie Leder, Schokolade, Reifen oder Möbel sichergestellt werden, dass diese ohne Entwaldung entstanden sind und deren Produktion nicht zur einer Waldschädigung beigetragen hat. Dazu entwickelt die EU Kommission derzeit ein digitales Informationssystem, das unter anderem folgende Kernelemente enthält:
• Die Registrierung jedes Marktteilnehmers – auch jeder Waldbesitzer braucht dies bei einem Inverkehrbringen von Holz
• Abgabe einer Sorgfaltserklärung vor dem Inverkehrbringen von Holz mit Angaben wie Erzeugerland, Holzart, Menge, Schlagort, Abnehmer, etc.
• Lösen einer Referenznummer, die jede Holzlieferung zur Überprüfung der Sorgfaltserklärung und zur Rückverfolgbarkeit an den Käufer mitgegeben werden muss.
Totschnig drängt auf EUDR-Überarbeitung
„Was wir jetzt brauchen, sind faire Regeln, Planungs- und Rechtssicherheit und eine Umsetzung, die funktioniert“, betont Forstminister Norbert Totschnig. Österreich fordert, die EUDR im Rahmen der laufenden Omnibus-Initiativen der EU-Kommission substanziell zu überarbeiten. Nur eine tatsächliche Anpassung der Verordnung selbst kann die dringend nötige Vereinfachung bringen. Unterstützt wird auch die schwedische Initiative, die sich für rechtssichere und praxisgerechte Regelungen einsetzt. Zudem spricht sich Österreich dafür aus, den Anwendungsstart der EUDR auszusetzen, bis echte Verbesserungen sichergestellt sind.
Kritik an Risikobewertung: Kaum nachvollziehbare Einstufung
Zusätzliche Kritik übt Forstminister Norbert Totschnig an der kürzlich veröffentlichten Risikobewertung. Länder wo nachweislich eine Entwaldung stattfindet, werden lediglich mit mittlerem Risiko eingestuft. Länder ohne Entwaldungsrisiko werden nicht entsprechend berücksichtigt. „Diese Einstufung widerspricht dem eigentlichen Ziel der Verordnung, nämlich dort anzusetzen, wo der Handlungsbedarf am größten ist.“ „Das relativiert die Anstrengungen all jener Länder, wie Österreich, die mit hohen Umweltstandards und einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung seit Jahrzehnten agieren und gefährdet damit nachhaltig die Glaubwürdigkeit der gesamten Verordnung,“ so Totschnig.
Bild oben: Die EUDR nach jetzigem Stand bringt unnötige Probleme für uns Waldbesitzer:innen für eine aktive Waldbewirtschaftung .
Thomas Ölz, 27.05.2025