Sollen Wildtiere gefüttert werden?

Im Gegensatz zu Haustieren oder Nutztiere müssen Wildtiere nicht gefüttert werden. Sie haben verschiedene Überlebensstrategien. Im Nachbarkanton St. Gallen wird Rotwild nicht gefüttert. Am Vorarlberger Waldtag des Vorarlberger Waldvereins letzten Herbst wurde das Konzept aus St. Gallen in der Inatura in Dornbirn vorgestellt und über Zukunftsstrategien für Vorarlberg diskutiert.

Im letzten Winter gab es aufgebauschte Medienberichterstattung über die Tragik von zwei verhungerten Hirschen im Kleinen Walsertal. In der damals medial emotional geführten Diskussion wurden wildökologische Grundlagen und Erkenntnisse völlig außer Acht gelassen. In unserem Nachbarland St. Gallen werden Rothirsche grundsätzlich nicht gefüttert. Im Gegensatz zu Haustieren brauchen Wildtiere kein Futter vom Menschen. Sie haben verschiedene Überlebensstrategien entwickelt und sind für den Nahrungsengpass und tiefe Temperaturen im Winter gut vorbereitet. Die Fortbewegung und Raumnutzung im Winter werden massiv reduziert, ebenso Stoffwechsel, Körpertemperatur, der Puls und die Verdauung. Damit reduziert sich der Energie- und Nahrungsbedarf um ein Vielfaches. Voraussetzung ist, dass übermäßige Störungen ausbleiben und die Wildtiere ihren Energiesparmodus umsetzen können. In der Schweiz sind dazu Wildruhezonen ausgeschieden, die sehr konsequent und mit relativ hohen Strafen von Wildhut, Forstdienst und Bergbahnen gemeinsam kontrolliert werden (Bußgeld in der Höhe von 500.- bis 1.000.- Franken).

Natürliche Winterauslese gut für den Wildbestand

Trotz diesen Energiesparmaßnahmen fordert der Winter je nach Härte und Kondition der Wildtiere alljährlich Opfer. Das ist aus menschlicher Sichtweise „erbarmungslos“, aber in der Natur gehört es dazu und fördert den Gesundheitszustand eines Wildbestandes. Je schwächer die Kondition der Tiere ist, umso höher wird die Fallwildrate in strengen Wintern ausfallen.

Hauptfaktor mit oder ohne Fütterung ist ein dem Lebensraum angepasster Wildbestand. Dieser kann sich auch ohne Fütterung stark erhöhen. In St. Gallen versucht man mit einer konsequenten Abschussverteilung auf die weiblichen Stücke die Situation in den Griff zu bekommen (nur 15 Prozent männliche Stücke).

Klarer Vorteil des Nichtfütterns ist, dass sich das Wild sich besser auf geeignete Wintereinstandsgebiete verteilt und hohe Konzentrationen auf kleinstem Raum ausbleiben. Der Stress unter den Wildtieren ist gering und die Seuchengefahr sinkt.

Nachteil des Konzeptes ist, dass die Wildbestanderfassung deutlich schwieriger wird. Die Dunkelziffern sind noch größer. Je nach Schneelage verändern sich auch die Orte des Wildeinstandes. In St. Gallen können großen Rotwildrudeln bei hoher Schneelagen bis ins Rheintal herunterziehen. Dies kommt zwar selten vor, kann dann aber zu Konflikten mit der Freizeitnutzung und der Landwirtschaft führen. Der Druck der Öffentlichkeit nimmt bei Fallwildausfällen zu. Hier ist es wichtig entsprechend sachlich zu informieren und einen guten Kontakt zu den Reportern der regionalen Medien zu pflegen. Fallwild gibt es in langen, kalten und schneereichen Wintern mit und ohne Fütterung.

Auf Vorarlberg übertragbar?

In Vorarlberg gibt es eine wildökologische Raumplanung für das Rotwild mit Kern-Rand- und Freizonen. Und mit der Fütterung erfolgt die Lenkung in die Kernzonen, wo der Aufenthalt des Rotwildes gewünscht ist. Bei einer Nichtfütterung würde das Wild automatisch auch in attraktive Winterlebensräume ausweichen, die nicht unbedingt im vorgesehenen Kerngebiet liegen. Große Rotwildrudel im Rheintal wären bei uns derzeit völlig unvorstellbar. Der zweite Punkt der in der Schweiz besser geregelt und umgesetzt ist die Ausscheidung und Überwachung von Wildruhezonen.

Rehwild braucht keine Fütterung

Am Rande wurde auch über die Rehwildfütterung gesprochen. Hier gibt es ganz klar weder aus wildbiologischer Sicht noch aus Sicht der Wildschadensverhinderung eine Notwendigkeit der Fütterung. Hier sollte dringend mit einer Aufklärungskampagne bei den Jägern eine Abnahme der unnötigen Fütterung erreicht werden. Auch die Grundbesitzer können in den Jagdpachtverträgen entsprechende Zielvorgaben umsetzten.