Schadholzaufarbeitung in der Corona-Situation

Die Corona-Situation trifft im Forstbereich auf die derzeit sehr wichtige Schadholzaufarbeitung zur Borkenkäfervorbeugung. Die Zeit drängt, weil der erste Borkenkäferflug unmittelbar bevorsteht (Stand 17.03.2020).

Mit der Schadholzaufarbeitung kann einerseits die weitere Entwertung des Holzes verhindert werden und andererseits eine Vermehrung in der ersten Borkenkäfergeneration vermindert werden. Die Verhinderung der Vermehrung in der ersten Generation ist entscheidend wichtig gegen die exponentielle Borkenkäfervermehrung im Sommer. Nach Möglichkeit sollen auch vorhandene Schadhölzer zur Bekämpfung als Fangbäume verwendet werden. Zur Vermarktung steht der Service des Vorarlberger Waldverbandes zur Verfügung. Von der Bundesregierung wird derzeit ausdrücklich betont, dass der Warenverkehr aufrecht bleiben soll. Derzeit stehen am Holzmarkt nach wie vor offene Kanäle zur Verfügung. Auch ein Nasslagerstandort kann, wenn keine Vermarktung mehr möglich ist, hochgefahren werden. Logischerweise soll derzeit auf keinen Fall zusätzlich Frischholz eingeschlagen werden (nur Schadholz kein Frischholz dazu, auch keine Schlagbegradigungen!).

Förderungen nutzen!

Gleichzeitig empfehlen wir derzeit, die Förderung für „Holz das im Wald liegen bleibt“ aus dem Vorarlberger Waldfonds zu nutzen. Die im letzten Jahr erhöhte Förderung soll insbesondere für schlechtere Qualitäten genutzt werden. Dies gilt auch dann, wenn eine Seilkran zur Bringung des Holzes aufgestellt ist. Mit der Förderung kann eine wesentlich bessere Kostendeckung erreicht werden. Natürlich müssen die Stämme zur Vorbeugung entweder entrindet, mit der Borkenkäferfräse behandelt oder bei Schwachholz auf kurze Stücke geschnitten werden.

Waldarbeit und Hygienebestimmungen

Waldarbeiten sind im Rahmen der Schadholzaufarbeitung erlaubt und zur Borkenkäfervorbeugung auch dringend notwendig. Zwingend notwendige Pflege- und Wiederbewaldungsmaßnahmen sind ebenfalls möglich. Normale Frischholznutzungen gehören nicht dazu. Bezüglich der Ansteckungsgefahr müssen wie in allen anderen Arbeitsbereichen die gültigen Sicherheits- und Hygienebestimmungen eingehalten werden ( Abstand Personen mindestens 1 bis 2 Meter). Dies ist bei der Waldarbeit eigentlich ohne Probleme möglich. Die Anfahrt sollte aber nicht gemeinsam mit mehreren Personen, sondern sollte einzelnen mit einem eigenen Fahrzeug erfolgen.

Auskünfte

Weitere Auskünfte zur Schadholzaufarbeitung und zur Förderung bekommen Sie beim zuständigen Waldaufseher in ihrer Region. Zur Holzvermarktung bekommen Sie Auskünfte beim Vorarlberger Waldverband (Ing. Edgar Häfele, 0664/60 259 19 461, edgar.haefele@lk-vbg.at). Informationsstand 18.03.2020.

Corona-Situation Zusammenfassung  

  • derzeit natürlich kein Frischholzeinschlag (auch keine Schlagbegradigungen!)
  • Priorität Schadholz im „Wald liegen lassen“ und Förderung beantragen (für schlechtere Qualitäten gute Kostenabdeckung, Forstschutzbehandlung berücksichtigen)
  • Einzelne Stämme als Fangbaumvorlage nutzen (Kontrolle wichtig und rechtzeitige Bearbeitung)
  • Offene Vermarktungskanäle soweit als möglich nutzen (Kontakt Waldverband Vorarlberg)
  • Nasslagerungsmöglichkeit wird aktiviert sobald keine Abfuhren gewährleistet sind (Kontakt Waldverband Vorarlberg)
  • Mindestabstand unter den Personen bei der Waldarbeit beachten, möglichst wenige sonstige soziale Kontakte haben!

Bildunterschrift zu oben: Der Warenverkehr wird von der Bundesregierung von den Beschränkungen dezidiert ausgenommen, damit funktioniert derzeit eine Holzvermarktung zumindest in geringem Ausmaß.