PEFC Austria-Waldstandard bringt Änderungen für Waldbesitzer und Forstunternehmen

Zur Erhaltung und Verbesserung des hohen Standards an die österreichische Waldbewirtschaftung muss der PEFC-Standard alle fünf Jahre überarbeitet werden. Der neue PEFC-Standard für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Österreich 1001:2024 tritt am 27. April 2025 in Kraft. Im folgenden Artikel werden die wichtigsten Änderungen bezüglich der gewerblichen Holzernte in PEFC zertifizierten Wäldern und den Aufgaben von Forstunternehmen und Waldbesitzern erläutert.

In den vergangen zwei Jahren erarbeitete ein Gremium, bestehend aus 25 Organisationen entlang der Wertschöpfungskette Holz, den neuen PEFCStandard für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Österreich. Für die Waldarbeit (Holzernte und Waldpflege) durch gewerbliche Forstunternehmen bedeutet das, dass Wälder nur mehr durch Forstunternehmen bewirtschaftet werden dürfen, welche die Anforderungen von PEFC erfüllen. Im Detail sollen ab in Kraft treten des neuen Standards bei regionaler Verfügbarkeit und vergleichbaren Kosten- und Leistungsangebot nur mehr solche Forstunternehmen beauftragt werden, welche ein von PEFC Austria anerkanntes Dokument z.B. das Gütesiegel ZÖFU) besitzen.

Ab 2029 gilt, für die hoch- und vollmechanisierte Holzernte, der Nachweis eines von PEFC Austria anerkannten Dokuments durch Forstunternehmen verpflichtend. Dies betrifft die Holzernte mittels Harvester und Forwarder, Motorsäge und Schlepper mit Prozessor, oder Seilgerät mit Prozessor. Die Nachweispflicht für Forstunternehmen ist für Aufarbeitungen bei Großkalamitäten aufgehoben. PEFC empfiehlt jedoch nach Möglichkeit auf zertifizierte Forstunternehmen zu setzen. Werden Forstunternehmen beschäftigt, welche kein Zertifikat besitzen, ist der Waldbesitzer verpflichtet die Eignung des Forstunternehmens bezüglich der PEFC-Anforderungen zu dokumentieren.

Dies umfasst unter anderem:

  • Arbeitnehmerrechte,
  • Qualifikation der Mitarbeiter inkl. Waldbewirtschaftung gemäß PEFC-Kriterien,
  • kollektivvertragliche Bestimmungen,
  • Arbeitsplatzevaluierung und Unterweisungen,
  • Verwendung entsprechender Sicherheitsbekleidung und – ausrüstung,
  • Feinerschließungskonzepte und möglichst geringe Ernteschäden,
  • Verwendung biologisch abbaubarer Öle für die Verlustschmierung von Sägeketten,
  • Verwendung biologisch rasch abbaubarerer Hydraulikflüssigkeiten,
  • Maschinenüberprüfung laut Arbeitsmittel-Verordnung,
  • etc.

Der neue Standard nimmt Bewirtschafter von PEFC-zertifizierten Waldflächen in die Pflicht, die Anforderungen einzuhalten, zu dokumentieren und so eine kontinuierliche Verbesserung des nachhaltigen Forstmanagementsystems umzusetzen. Dies wird durch den Einsatz von zertifizierten Forstunternehmen abgedeckt und verringert zudem den bürokratischen Aufwand für Waldbesitzer. Das Forstgesetz beschreibt die Möglichkeit der Solidarhaftung von Waldeigentümern mit sonstigen an der Waldbewirtschaftung beteiligten Personen. §176 des österreichischen Forstgesetz regelt, dass bei Schäden an Dritten im Zusammenhang mit der Waldbewirtschaftung im Einzelfall geprüft wird, ob und in welcher Form der Waldeigentümer oder das Schlägerungsunternehmen zur Haftung herangezogen wird. Ein ZÖFU-Zertifiziertes Forstunternehmen bringt also bereits jetzt Sicherheit für Auftraggeber und erhöht kontinuierlich die Konkurrenzfähigkeit.

Weitere Informationen über die Forstunternehmerzertifizierung finden Sie unter www.zöfu.at

Quelle: Günter Dünser