Neuer Index für Nahwärme aus Biomasse

Holzbiomasse ist ein zentraler Baustein um das Ziel der Energieautonomie in Vorarlberg zu erreichen. Jetzt wurde ein eigener Index entwickelt, der sowohl für Kunden als auch für die Produzenten Kostentransparenz und Rechtssicherheit bieten soll.

Bis 2030 soll es zum Bezugsjahr 2018 von 250 GWh auf knapp 500 GWh nahezu eine Verdoppelung der Leistung bei den Nahwärmeheizwerken in Vorarlberg geben. Bisher wurden in den Verträgen immer ein Mix aus Verbraucherpreisindex, Energieholzindex und Heizöl verwendet. Seit Heizöl starke Preissprünge nach oben gemacht hat, kam Kritik auf. Die Arbeiterkammer bemängelte, dass damit die Gestehungskosten zu wenig abgebildet wären und der Kunde ungerechtfertigt zu hohe Preise bezahlen könnten. Vom Biomasseverband Vorarlberg kam daher das Anliegen einen eigenen Biomasse-Nahwärmeindex zu kreieren.
Ein Wärmelieferungsvertrag kann individuell zwischen Betreiber und Wärmekunde gestaltet werden. In den meisten Fällen werden pro Betreiber einheitliche Standardverträge verwendet. Diese setzten sich in der Regel aus folgenden Komponenten zusammen:
• Anschlussgebühr: Grundpreis + Leistungskomponente für den Netzzutritt (einmalig)
• Wärmepreis (Verbrauch): Arbeitspreis je bezogener MWh zzgl. Messpreis (laufend)
• Grundpreis je kW: Preis für die Zurverfügungstellung von Leistung (laufend)
Einmalige Anschlussgebühren werden bei praktisch allen Heizwerken verrechnet. Für den laufenden Betrieb verrechnen die meisten Heizwerke derzeit nur einen Wärmepreis (=Arbeitspreis + Messpreis). Anlagen, die eine Aufteilung in Grundpreis und Arbeitspreis vornehmen, nehmen jedoch zu. Die Aufteilung in Grundpreis und Arbeitspreis bietet eine höhere Stabilität gegenüber Preis- und Energieverbrauchsschwankungen. Dieses Modell wird jetzt im neuen Biomasse-Nahwärmeindex verwendet. In Anlehnung an andere Biowärmeindexe in Österreich wurde eine Gewichtung verschiedener Indexe herangezogen (siehe Abbildung). Der Index wird auf der Homepage des Landes veröffentlicht. Eine Evaluierung erfolgt alle fünf Jahre. Zudem kann eine Indexkommission bestehend aus dem Landesrat für Energie, VertreterInnen des Fachbereichs Energie und Klimaschutz, der Landesstelle für Statistik, dem Biomasseverband, der Arbeiterkammer und der Landwirtschaftskammer auch auf aktuelle Entwicklungen unmittelbar reagieren.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass es natürlich in der Preisentwicklung Zeiten geben kann, in denen der Energieholzindex ansteigt und der Heizölpreis sinkt. Daraus darf dann von Seiten der Arbeiterkammer keine Kritik mehr abgeleitet werden.

Thomas Ölz, Dez. 2023

Link zum Index auf die Homepage des Landes

Ein weiterer Schritt zur Energieautonomie, mehr transparente und sichere Nahwärme: Im Bild Tobias Ilg, Landesrat MMag. Daniel Zadra und Mag. Paul Ruschnig von der Arbeiterkammer.
Die Aufteilungen Biomasse-Nawärmeindex.