LK Resolutionen

Auf der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer am 20. Dezember 2024 wurden mehrere Resolutionen beschlossen. Einige beschäftigen sich auch mit Wald, Holzbiomasse, Jagd und Bürokratieabbau. Lesen Sie weiter !

Forderungen der Landwirtschaftskammer zu Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien und Netzausbau:
In Hinblick auf den Ausbau der heimischen Versorgungssicherheit ist die Forcierung Erneuerbarer Energieträger, insbesondere erneuerbarer Energie aus Biomasse (fest, flüssig, gasförmig) aus heimischer Land- und Forstwirtschaft, ein zentraler Punkt und entsprechend zu forcieren. Es bedarf praxisgerechter Rahmenbedingungen zur Absicherung und zum Ausbau Erneuerbarer Energieträger. Dies betrifft u.a. das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und damit in Verbindung stehende Verordnungen, welche – insbesondere im Bereich der festen und gasförmigen Biomasse – noch weiterentwickelt werden müssen. Das Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG) muss mit praktikablen Rahmenbedingungen rasch in Kraft treten, um Marktanreize und langfristige Investitionssicherheit sicherzustellen. Im PV-Bereich sind die Netzzugänge zu erleichtern. Generell ist der Netzausbau zu forcieren.


EU-Entwaldungsverordnung und EU-VO „Wiederherstellung der Natur“:
Die Landwirtschaftskammer begrüßt die Verschiebung der EU Entwaldungsverordnung. Für die österreichischen Waldbesitzer:innen ist die Verankerung der vorgelegten „Null-Risiko“-Kategorie in der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) von höchster Relevanz und wird daher von der Landwirtschaftskammer gefordert. Die Verschiebung bietet die Möglichkeit weiterhin bestehende impraktikable und überbordende Regelungen abzuändern.
Österreich ist insgesamt Null Risiko Staat in Bezug auf Entwaldung, daher sind zusätzliche Bürokratisierungen und Detailnachweise unbedingt zu vermeiden.
Die Landwirtschaftskammer hält nochmals klar fest, dass sie der EU Wiederherstellungsverordnung ablehnend gegenübersteht.
Die Landwirtschaftskammer fordert eine vollwertige Einbindung der Grundeigentümer:innen und Bewirtschafter:innen bei allen Planungsarbeiten und Festlegungen zu nationalen Umsetzungsmaßnahmen. Bei der Erstellung von Managementplänen sind die Grundeigentümer von Anfang an mit einzubeziehen. Das Wissen und die Erfahrung der Bewirtschafter müssen bereits in die Erarbeitung einfließen.
Es bedarf eines absoluten Vorranges von anreizbasierten Ansätzen (Vertragsnaturschutz) und eine vollwertige Abgeltung für im öffentlichen Interesse hinzunehmenden Nachteilen. Die Mittel der GAP stehen der Landwirtschaft zur Verfügung. Für die Umsetzung der EU Wiederherstellungsverordnung hat eine zusätzliche Finanzierung zu erfolgen.

Bürokratieabbau
Die Landwirtschaft geht zurück, aber die Bürokratie entwickelt sich ungehemmt weiter. Die Landwirtschaftskammer fordert die gesetzgebenden Stellen auf allen Ebenen auf, Überregulierungen und die Bürokratisierung zu stoppen.
Wenn die Politik auf EU Ebene von Reduzierung der Bürokratie spricht, dann ist die Forderung berechtigt, jene Welle an Regelungen, die auf Basis von bereits gefassten Beschlüssen auf EU Ebene auf die Betriebe zukommen werden, zu stoppen und zu verhindern.


Jagd, Forst und Wild
Der Wald ist ein einzigartiger Lebensraum mit vielfältigen Funktionen und Wirkungen. Die Landwirtschaftskammer als Vertreterin der Grundbesitzer erinnert an die vielfältigen Leistungen des Waldes, die über die Nutzfunktion hinausgehen. Die Forstwirtschaft hat den Klimawandel nicht verursacht, sie ist es aber, die den Wald für die Zukunft umbauen und fit machen muss. Damit der waldbauliche Baukasten Anwendung finden kann, verlangt die Landwirtschaftskammer, im Naturschutzgesetz die Baumarten lt. Österreichischem Forstgesetz anzuerkennen. Die Beurteilung der Standortangepasstheit hat dem waldbaulichen Fachwissen und der Aufsicht der forstlichen Stellen zu unterliegen.
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert die Novellierung des Jagdgesetzes. Den Inhalten und Zielen des Rotwildkonzeptes Reimoser, der Prämisse der Tragfähigkeit des Lebensraumes mit seinen verschiedenen Wirkungen und eines gesunden Wildbestandes ist mehr Gewicht zu geben.
Die TBC in den Rotwildbestanden breitet sich aus und bedroht auch die Wildbestände und Alptiere im Bregenzerwald und über der Ill. Die Landwirtschaftskammer fordert die Behörde auf, alle gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, damit die Tierseuche eingedämmt wird.


Waldfonds
Der Wald und die Waldbewirtschafter stehen infolge der klimatischen Veränderungen und der Anforderungen an den Wald vor der Mammutaufgabe des klimafitten Waldumbaues. Die Instrumente des Bundeswaldfonds und des Waldfonds Vorarlberg schaffen die Voraussetzung und Anreize, diese Aufgabe in Angriff zu nehmen und den Bestandesumbau aktiv voranzutreiben.
Diese Förderschienen müssen auch nach 2027 weiterhin verfügbar sein. Es ist wichtig, dass es auch in Zukunft möglich ist, dass Kleinstwaldbewirtschafter, die sonst die Förderuntergrenze nicht erreichen können, über Rahmenanträge förderbar bleiben. Die Bewilligung im Land in Verbindung mit der Beratung durch die Waldaufseher hat sich als praxistaugliche Umsetzung bewährt. Insbesondere für Kleinstwaldbesitzer ist es wichtig, dass sie auf die Möglichkeit der Nutzung der Fördermittel über Rahmenanträge aufmerksam gemacht werden. In Kombination mit dem Waldfonds Vorarlberg soll eine optimale Ausgestaltung des Förderregimes erfolgen. Insbesondere da, wo der Bundeswaldfonds nicht greift bzw. zu dessen Ergänzung und Komplementierung ist die Weiterführung des Waldfonds Vorarlberg auch in Zukunft notwendig und sicherzustellen.
Der Leistung des Waldes als Kohlenstoffsenke kommt auch in Zukunft eine große Bedeutung zu. Der hohe Vorrat in den Vorarlberger Wäldern speichert entsprechend große Mengen an Kohlenstoff. In diesem Zusammenhang fordert die LK Vorarlberg, dass Evaluierungen auf die Ausgangssituation eingehen und dass einheitliche Kriterien herangezogen werden.


Wildtiermanagement
Wolf, Biber, Kormoran aber auch Krähen und andere, teils massenhaft auftretende Tierarten, führen zu ernsten Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen, bei Nutztieren und zu Problemen in der Lebensmittelerzeugung und Hygiene.
Es ist dringend notwendig Maßnahmen zu setzen, die einerseits in der Schadensabgeltung und andererseits die Schadenverhinderung beinhalten.
Die Landwirtschaftskammer fordert einerseits die Abgeltung entstehender Schäden und ein verbessertes Management. Auf bezirksbehördlicher Ebenen sind alle gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, damit eine wirksame Schadensabwehr erfolgen kann.