Leitfaden Holzbau in e5 Gemeinden

Es gibt zwar einige vorbildhafte Holzprojekte bei einigen Gemeinden, aber leider wird unnötigerweise immer noch sehr viel klimaschädlich von Gemeinden und in Gemeinde gebaut. Jetzt ist vom Vorarlberger Energieinstitut ein Leitfaden Holzbau für e5 Gemeinden erschienen.

Die Gemeinden werden damit angeregt selbst mehr in Holz zu bauen und auch die Bürger zu motivieren diese klimaschonende Bauweise zu wählen.
Darin wird die CO2 Speicherleistung von Holz hervorgehoben. Mit dem „Holz von hier“ Zertifikat kann auch eine regionale Bereitstellung gewährleistet werden. Leider kommt das wichtige Argument der CO2-Substitutionswirkung durch den Ersatz von klimaschädlichen Baustoffen im Leitfaden nicht vor. Dafür gibt es konkrete Vorschläge wie Grundsatzbeschlüsse in der Gemeinde zu neuen Bauten formuliert werden können:
Textvorschlag Grundsatzbeschluss ökologisches Bauen mit Holz: Von der Gemeinde [Mustergemeinde] neu errichtete Gebäude oder Sanierungsprojekte werden mit hohem Energieeffizienzstandard und so weit als möglich mit nachwachsenden Rohstoffen und als Holzbau ausgeführt. Der Holzanteil der tragenden Baukonstruktion der oberirdischen Geschosse beträgt bei Neubauten mindestens 75%. Fassaden sind zu 100% in Holz zu errichten, bei der Inneneinrichtung muss zu mindestens 50% Massivholz zur Anwendung kommen. Der Einsatz von regionalem Holz hat Vorrang (d.h. in Ausschreibungen wird das Kriterium Holz-von-Hier®, oder gleichwertige Zertifizierungen, berücksichtigt). Für Neubauten und Sanierungen von Gemeindeimmobilien ist ein KGA (Kommunaler Gebäude-Ausweis) zu erstellen. Das Punkteziel im KGA beträgt min. 900 Punkte.
Förderung Holzbau – wie ein zweiter Wald – Beispiel Gemeinde Bezau
Oder die Gemeinde kann auch den Holzbau bei privaten Gebäuden fördern. Die e5 Gemeinde Bezau hat ein solchen Beschluss im Jänner 2022 gemacht: Für langfristig verbautes regionales Holz und darin gebundenes CO2 wird ein Zuschuss von Euro 50,- pro Tonne gebundenes CO2 (max. Euro 5.000 pro Objekt) gewährt. Der Nachweis der Regionalität und der CO2- Bindungsmengen erfolgt durch Vorlage von Holz-von-Hier® Endkunden-Zertifikaten, oder gleichwertig. Holz aus eigenem Wald ist gleichwertig, wenn der Waldort und die tatsächliche Lieferkette nachvollziehbar nachgewiesen werden. Anträge für diesen Zuschuss sind nach Projektumsetzung, spätestens drei Monate nach Fertigstellung bzw. Umsetzung, beim Gemeindeamt zu stellen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage und positiver Prüfung der entsprechenden Belege und Nachweise und nach Maßgabe der hierfür im Haushaltsvoranschlag verfügbaren Mittel. Die Summe der pro Jahr ausgeschütteten Zuschüsse wird im Rahmen der jährlichen CO2-Bilanzierungen als CO2-Kompensationsmaßnahme zur Erreichung der Klimaneutralität der Gemeindeverwaltung gewertet.

e5 Gemeinden

e5 Gemeinden engagieren sich für eine aktive Klimaschutzarbeit in der Gemeinde in den verschiedenen Themenbereichen, wie Raumplanung, Gebäude, Energieversorgung, Nobilität oder interne Organisation. Je nach Erreichen von umgesetzten maßnahmen werden „e´s“ vergeben. Als höchster Standard können fünf „e“ erreicht werden. Alle vier Jahre erfolgt einenEvaluierung. In Vorarlberg beteiligen sich 51 Gemeinden am e5 Programm und 86% der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger leben in einer e5 Gemeinde (Link).

Link zum Leitfaden