In Kaisers im Tiroler Lechtal gab es nach den behördlichen Abschüssen in einem Regulierungsgatter zur Erfüllung der Abschussvorgabe einen großen Aufschrei in der Jägerschaft. Es wurde von „Massaker, Gemetzl und Tierquälerei“ gesprochen. Jetzt liegt eine eindeutige Stellungnahme des Gesundheitsministeriums und ein jagdfachliches Gutachten vor: Es war keine Tierquälerei und die Erlegung erfolgte professionell.
Aufgrund der Tuberkulose-Situation sind Teile des Lechtales von der Veterinärbehörde als Seuchengebiet ausgeschieden. Die Durchseuchungsraten haben sich insgesamt in den letzten Jahren deutlich verbessert. Allerdings im Gebiet um Kaisers geht man beim Rotwild nach wie vor von einer sehr hohen TBC-Durchseuchung von 18 Prozent aus. Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung legt die Veterinärbehörde deshalb großen Wert auf die Reduktion der Rotwildbestände und die Einhaltung der vorgeschriebenen Abschusspläne. Weil die Jäger die Abschusspläne trotz angebotener Hilfestellungen nicht erfüllt haben, wurde der Abschuss mit einem Regulierungsgatter angeordnet.
Gegen den Abschuss im Gatter wurde dann von den Jägern massiv medial mobil gemacht. Es führte zu hohen Wellen in Tirol aber auch in Vorarlberg positionierte sich die Jägerschaft schnell generell gegen die Regulierung mit Reduktionsgatter, obwohl sie sich davor noch im Rahmen von TBC-Notmaßnahmen der Installierung von solchen Gattern zustimmten.
Keine Tierquälerei und professionell
Das Gesundheitsministerium betont in seiner Expertise, dass die Erlegung der Tiere im Entnahmegatter am 9. Februar insbesondere im Hinblick auf den Tierschutz durch Experten hochprofessionell erfolgte. Die Untersuchung aller Wildtierkörper durch den Amtstierarzt im Beisein des Landeskriminalamtes ergab keinen einzigen nicht unmittelbar tödlichen Weichschuss und keine Hinweise auf Verletzungen durch Flucht in den Gatterzaun. Im extern erstellten Jagdgutachten wurde dieses Ergebnis bestätigt: Dass über 90 Prozent der Tiere mit dem ersten Schuss an einer tödlichen Verletzung in Kürze verendet sind und insgesamt nur drei Tiere einen Fangschuss brauchten, bestätigt die professionelle Arbeit, die auch bei der normalen Ansitzjagd oft nicht erreicht wird.
„Bedingt durch die jagdrechtlich vorgeschriebene großkalibrige Munition und der kurzen Schussdistanz entstanden entsprechend große Schusswunden im Ein- und Austrittsbereich, welche auf dem weißen Schneehintergrund als „Massaker“ ohne weitere Erklärung medial ausgeschlachtet wurden“, heißt es in der Stellungnahme des Gesundheitsministeriums. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die aufgrund einer Anzeige aufgenommen wurden, sind inzwischen bereits wieder eingestellt worden.
Möglichkeiten Regulierungen
Dass das Töten von mehreren Stück Wild in einem Gatter nicht schön ausschaut ist, ist klar. Es kann aber in sehr kurzer Zeit gezielt eine Reduktion erreicht werden, was mit bisherigen angewendeten jagdlichen Methoden nur in einem äußerst ungünstigen und gar nicht tierschutzgerechten Dauerstress für das Wild endet. Die zentrale Problematik des Jagddruckes und der Beunruhigung der Wildtiere wird immer wieder richtigerweise von Jagdseite hervorgehoben. Hier stellt die Maßnahme mit dem Regulierungsgatter eine Möglichkeit dar. Die Maßnahme wird im Übrigen in einer etwas anderen Form sehr erfolgreich zur Rotwildbewirtschaftung im Nationalpark Bayrischer Wald angewendet. Das Einbringen der Jägerschaft zur konstruktiven Anpassung und Weiterentwickeln würde uns in dieser Problematik sicher mehr bringen, als das generelle Dagegen sein! Auch neue Maßnahmen können und sollen entwickelt werden, die eine effiziente Regulierung der Wildbestände ohne dem derzeitigen Dauerstress ermöglichen.
Bild oben: Gesunde und dem Lebensraum angepasste Wildtierbestände: Ein wichtiges Ziel für Jäger, Waldbesitzer und Landwirt.
Links: Tiroler Tageszeitung und ORF Tirol
Box
Vom anerkannten Wildbiologen Prof Dr. Fritz Reimoser werden einige Vorteile von Regulierungsgatter genannt:
• Tierschutz: kein jagdlich bedingter Dauerstress notwendig (insbesondere im Winter brauchen die Wildtiere Ruhe)
• wesentlich weniger belastend für die übrige Wildpopulation
• positiv für das Wohlbefinden (weniger scheues Wild, weniger krankheitsanfällig, günstigere Wildverteilung und Raumnutzung)
• weniger Wildschäden in der Waldvegetation, kein Abdrängen in problematische, schwierig bejagbare Schutzwaldbereiche
• Aufwand des Jägers nimmt ab; er muss nicht mehr über mehrere Monate psychisch belastet als „Abschussvollzieher“ fungieren
• schlechte Schüsse und Fehlabschüsse in schwierigen Situationen wie Dämmerung oder auf bewegtes Wild können vermieden werden.