Wir haben derzeit landesweit einige Schneebruchschäden im Wald. Aufgrund der drohenden Borkenkalamität ist eine rasche Aufarbeitung bzw. Bearbeitung zur Brutuntauglichmachung das Gebot der Stunde.
In einigen Gebieten ist die Aufarbeitung von Schadholz schon voll im Gange. In höheren Lagen muss sofort nach der Schneeschmelze und Zugänglichkeit mit der Aufarbeitung begonnen werden. Der erste Borkenkäferflug hat bereits begonnen. Einige Dinge müssen berücksichtigt werden:
+ Die Aufarbeitung des Schadholz mit der Abfuhr aus dem Wald ist die wichtigste Forstschutzmaßnahme.
+ Falls eine Aufarbeitung und Abfuhr völlig unwirtschaftlich ist, kann das Holz auch entrindet bzw. brutuntauglich gemacht und im Wald belassen werden.
+ Als Alternative zur völligen Entrindung bietet sich zur Brutuntauglichmachung die neu entwickelte Borkenkäferfräse als Aufsatz zur Motorsäge an, mit der eine streifenförmige Teilentrindung durchgeführt werden kann.
+ Bei schwachem Holz aus Schneebruch kann auch ein Zerschneiden der Stämme und Wipfel durchgeführt werden. Wenn alle 30 cm ein Schnitt gemacht wird, trocknen die Stämme sehr schnell aus und werden dann brutuntauglich. Damit das Austrocknen nicht verlangsamt wird, sollten die Äste nicht abgeschnitten werden.
+ Bei stehenden Bäumen mit Wipfelbrüchen können jene stehen bleiben, beiden mehr als 50% der Krone noch vorhanden ist. Es bilden sich Ersatzwipfel.
+ Die Forstschutzmaßnahmen sind verpflichtend: Nach dem Forstgesetz muss der Waldeigentümer eine gefährliche Schädigung des Waldes durch Forstschädlinge vorbeugen und Schädlinge, die sich bereits vermehren, wirksam bekämpfen.
+ Langfristig kann mit einer Durchforstungspflege in Fichtenstangehölzer die Stabilität wesentlich verbessert werden (Auslesedurchforstung mit gutem Höhe zu Durchmesser Verhältnis).
+ wenn die Holzarbeiten selbst durchgeführt werden, bitte unbedingt für die eigene Sicherheit die Vorgaben zur Unfallvermeidung beachten.
Beratungs und Informationsservice vor Ort: Jeweiliger Landeswalaufseher (Kontakt bekommt man bei der Gemeinde, bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Land). Hier der Link auf die Homepage des Landes.
Holzvermarktung und Forstservice durch den Vorarlberger Waldverband (Kontakt: Förster Ing. Edgar Häfele, 0664/6025919461, edgar.haefele@lk-vbg.at).
Förderung aus dem Vorarlberger Waldfonds: Die Aufarbeitung von frischem bruttauglichem Schadholz wird mit unterschiedlichen Sätzen pro Festmeter je nach Bringungsart nach Bodenzug, Pferdebringung oder Seilkranbringung gefördert (von 3.- bis 31.-/fm). Für Schadholz das im Wald liegen bleibt und brutuntauglich gemacht wird, gibt es einen Fördersatz von 25.-/fm bei einem Unternehmereinsatz und 18.-/fm bei Eigeneleistung oder Maschinenringeinsatz im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Die Antragstellung erfolgt über den jeweiligen Landeswaldaufseher. Link zum Waldfonds