Holz im Walde liegen lassen!

Die Borkenkäfergefahr nimmt zu und der Holzmarkt ist kaum mehr aufnahmefähig. Zur Unterstützung der raschen Aufarbeitung von befallenem Holz hat die Vorarlberger Landesregierung mit LR Christian Gantner rasch und unbürokratisch reagiert und die Fördersätze für Holz, das im Walde liegen bleibt, aus dem Vorarlberger Waldfonds vorübergehend deutlich erhöht.

Nass- und Trockenlagerung

Obwohl der diesjährige Mai glücklicherweise sehr nass und kalt verlaufen ist, ist die Borkenkäfergefährdung nach wie vor ausgesprochen hoch. Fängisches Material – und von diesem haben wir im heurigen Jahr aufgrund von Windwürfen und Schneebrüchen landesweit verteilt sehr viel – muss möglichst schnell aufgearbeitet und aus dem Wald abgeführt werden oder brutuntauglich gemacht werden. Leider ist aufgrund des gesättigten Holzmarktes eine laufende Abfuhr aus dem Wald nicht mehr gewährleistet und das Borkenkäferrisiko steigt damit zusätzlich an. Der Vorarlberger Waldverband versucht mit der Einrichtung eines Trockenlagers in Dornbirn Stiglingen eine Zwischenlagermöglichkeit außerhalb des Waldes zu schaffen. Zusätzlich wurden bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften zwei Nasslagerplätze beantragt. Diese Maßnahmen sind wichtige Borkenkäfer-Vorbeugemaßnahmen und bringen eine Entlastung der angespannten Holzmärkte.

Förderung: „Holz, das im Wald liegen bleibt“

Mit den stark gefallenen Holzpreisen wird eine kostendeckende Aufarbeitung des anfallenden Holzes in vielen Fällen unrentabel. Damit bietet sich als Alternative die Förderung des Holzes, das im Wald liegen bleibt, an.

Im Rahmen des „Vorarlberger Maßnahmenplanes Forst 2019“ wurden jetzt die Förderungen Im Waldfonds in diesem Bereich deutlich erhöht. Fördervoraussetzung ist, dass es sich um bruttaugliches Material (ein Befall von Borkenkäfer ist zu erwarten) handelt und das Holz durch Entrindung bzw. andere wirksame Verfahren brutuntauglich gemacht wird.

Förderungssätze für schwaches Schadholz (MDM bis 20 cm -Wipfelstücke und Stangenhölzer), dessen Bringung unwirtschaftlich ist und das im Wald liegen bleibt:

• 72,00 €/fm bei Unternehmereinsatz bzw. Forstbetriebspersonal

• 50,00 €/fm bei Eigenleistung, Nachbarschaftshilfe bzw. Maschinenringeinsatz

• 60,00 €/fm bei gemitteltem Förderungssatz

Förderungssätze starkes Schadholz (MDM über 20 cm), dessen Bringung unwirtschaftlich ist und das im Wald liegen bleibt:

• 36,00 €/fm bei Unternehmereinsatz bzw. Forstbetriebspersonal

• 25,00 €/fm bei Eigenleistung, Nachbarschaftshilfe bzw. Maschinenringeinsatz

• 30,00 €/fm bei gemitteltem Förderungssatz

In der Maßnahme Neu- und Wiederaufforstungen von Schutzwald, kann die „Unschädlichmachung“ von durch Schneedruck geschädigte Dickungen (bis 10 m Höhe) im Schutzwald als Kulturvorbereitung nach Kosten (Fördersatz: 80 % der Kosten) gefördert werden.

Holz im Wald liegen lassen: Unter den derzeitigen Bedingungen eine sehr zu empfehlende Maßnahme.

Wichtig zu beachten:

Als Unschädlichmachung gilt die Schlägerung, Entastung und Entrindung, das Schlitzen der Borke (Austrocknung der Borke muss gewährleistet sein) und das Zerkleinern in max. 30 cm lange Stücke des bruttauglichen Materials. Die neuen Sätze sind gültig für alle Anträge mit Einlaufstempel ab 11.06.2019. Die Abwicklung der Förderung läuft über den zuständigen Landeswaldaufseher. Die Anträge können auch von der Homepage des Landes heruntergeladen werden.

Mit der verfügbaren Borkenkäferfräse kann Rundholz sehr effizient brutuntauglich gemacht werden.