Gamswild und Objektschutzwald

Der Vorarlberger Waldverein fordert, dass die formal rechtlichen Punkte in den Freihaltebescheiden zum Gamswild, die vom Vorarlberger Verwaltungsgerichtshof aufgezeigt wurden, rasch repariert und die Bescheide von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz erneut sachinhaltlich gleichlautend erlassen werden. Der Erhaltungszustand des alpinen Gamswildes ist in den Berichten zur Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der EU auf „grün“ geschaltet. Die Einsprüche von dem bayrischen Verein „Wildes Bayern“ gehen also ins Leere. Es müssen nur die Bescheide rechtlich korrekt neu formuliert werden.

Obmann Klaus Schwarz fordert die rasche rechtliche Korrektur der Gamswild-Freihaltebescheide.


Der Vorarlberger Waldverein weist darauf hin, dass die ohnehin wegen dem Klimawandel stark im Stress befindlichen Schutzwaldlagen „auf dem Spiel“ stehen. Bei monatelangen Aussetzungen der Freihaltung kann es zu gravierenden Schäden in den betroffenen Waldgebieten kommen, die einerseits das Gefahrenpotential für die Bevölkerung massiv erhöhen können und anderseits hohe Kosten für dann notwendige technische Sanierungsarbeiten verursachen würden.


Wenn Einschränkungen notwendig, dann in Gebieten oberhalb der Schutzwaldlagen

Die jetzt vom Verwaltungsgerichtshof beanstandeten Bescheide der Gamswild-Freihaltungen stellen jagdliche raumplanerische Maßnahmen dar und werden nicht zu Bestandesregulierung einer Wildart eingesetzt. Diese haben keinen maßgeblichen Einfluss auf die Bestandesdichten und wirken sich damit nicht auf die Erhaltungszustände von Wildarten aus, die großflächig zu beurteilen sind. Wenn beim Gamswild Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes gesetzt werden müssten, dann müssen diese in der Abschussplanung der „normalen“ Gamswildjagd oberhalb des Waldes gesetzt werden. Denn dort sind nicht die im hohen öffentlichen Interesse stehenden sehr wichtigen Schutzwaldlagen betroffen.

Gamswild nicht gefährdet
Die Alpengämse kommt bei uns relativ häufig vor. Insgesamt wird die Population in den Alpen auf 400.000 Individuen geschätzt. Eigentlich ist die Gams überhaupt keine gefährdete Wildart und müsste aus dem Anhand V der Flora Fauna Habitat Richtlinie herausgenommen werden. Der damit verbundene bürokratische Aufwand mit kostenaufwendigen Monitoringsystemen und Gutachtertätigkeiten bei Behörden und Ländern könnte hier einfach eingespart werden. Die Politik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, die bei jeder Gelegenheit von „Entbürokratisierung-Maßnahmen“ spricht, ist hier gefordert, entsprechende Änderungen auf den Weg zu bringen.

Gamswild ist im Alpenraum und bei uns überhaupt nicht gefährdet. Im Waldbereich können durch Gamswild aber enorme Schäden an der Waldverjüngung entstehen. Im Schutzwald kann das fatale Folgen haben, die wir alle nicht wollen.

Es geht um die Erhaltung von direkten Schutzwaldwirkungen. Die Beanstandungen des Verwaltungsgerichtshofes müssen rechtlich schnell korrigiert werden (Fotoquelle Waldverein Vbg).

Gesamte Pressaussendung zum lesen und download

Auszug aus dem Monitoringberichtes des Umweltbundesamtes zu der FFH Richtlinie an die EU (im Bericht lateinischer Name „Rupicapra rupicapra“ beachten)