19 Resolutionen der LK Vorarlberg wurden anlässlich der Vollversammlung im Dezember 2017 verabschiedet. Zwei davon betreffen auch direkt den Wald und die Waldbewirtschaftung.
Keine generelle Öffnung der Forststraßen
Verschiedene Organisationen und Parteien betreiben eine gesetzliche Regelung, die ein freies Radfahren auf allen Forststraßen ermöglicht. Die Waldarbeit und Wildruhe- räume würden massiv gestört.
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert, ein freies Befahren aller Forststraßen zu unterbinden. In Vorarlberg gibt es eine privatrechtliche Vertragsregelung, die sich bewährt hat. Einerseits besteht ein ausgedehntes Mountainbike-Streckennetz und auf der anderen Seite können doch bestimmte für Tier und Natur wichtige Lebensräume von der Störung verschont werden.
Waldbewirtschaftung im öffentlichen Interesse
Bei der Genehmigung von Forststraßen kommt es immer mehr vor, dass die Behörde der Waldbewirtschaftung ausschließlich private Interessen zuordnet. Daher wird es aus Naturschutzgründen immer schwieriger für Forststraßen eine Bewilligung zu bekommen.
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert, im Verfahren zur Bewilligung von Forststraßen die Waldbewirtschaftung und -pflege als öffentliches Interesse in die Interessenabwägung einzubeziehen. Die naturnahe Waldbewirtschaftung sichert häufig die Siedlungsräume für Menschen, die Lebensräume von Wildtieren und den Erhalt von Naturräumen. Die gute Erschließung ist Grundvoraussetzung dafür.