Einfache Förderung der Aufforstung

Die Förderung von Aufforstungsmaßnahmen wird jetzt wesentlich einfacher. Die Abwicklung erfolgt über Rahmenanträge, die vom Waldverband Vorarlberg für alle Bezirke im Bundeswaldfonds beantragt wurden.

Damit können jetzt alle Aufforstungsmaßnahmen, die nach dem 20. April durchgeführt wurden (Rechnungsdatum des Landesforstgartens, Leistungszeitraum des Aufforstungsunternehmens), gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt, wie bisher beim Vorarlberger Waldfonds, über den Landeswaldaufseher. Beim Waldaufseher muss als Förderungsvoraussetzung auch eine Waldbauberatung in Anspruch genommen werden.

Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt auf Waldflächen mit mittlerer und hoher Schutzfunktion bzw. Wohlfahrtsfunktion 80% der Standardkosten (60% bei den anderen Flächen). In der 80%-Kategorie liegen in Vorarlberg viele Waldflächen, der zuständige Waldaufseher kann die Zuordnung zur richtigen Förderkategorie vornehmen. Pro Stück sind bei der Fichte sind € 1,70.-, bei der Tanne € 3,10.-, bei anderem Nadelholz € 2,50.- und bei Laubholz € 3,50.- Euro als Standardkosten festgelegt. Bei Sträucher bei einer Waldrandgestaltung oder bei Biotopschutzstreifen liegen die Standardkosten bei € 5,50.- bzw. bei € 6,40.- mit einem Pflock. Wie beim Vorarlberger Waldfonds werden Anträge unter 100.- Euro Kosten- bzw. Förderhöhe nicht bearbeitet. Als Bearbeitungsgebühr werden vom Waldverband Vorarlberg 2% der förderbaren Kosten verrechnet.
Es können Aufforstungen sowie auch Ergänzung von Naturverjüngungen oder das Nachbessern bei witterungsbedingten Ausfällen von Forstpflanzen gefördert werden. Das Ziel dieser Förderung ist die Begründung von klimafitten Mischwäldern. Mindestens 75 % der Pflanzen müssen sich an der natürlichen Waldgesellschaft orientieren. Das heißt es dürfen nicht mehr als 25% fremdländische Baumarten wie beispielsweise die Douglasie dabei sein. Kulturpflegemaßnahmen und Wildschutzmaßnahmen können außerdem dazu gefördert werden. Informieren sie sich über die Möglichkeiten. Weitere Rahmenanträge in den Bereichen Schadholzaufarbeitung, Seilkranbringung, Waldpflege und Plenterwaldbewirtschaftung sollen folgen.

Weitere Informationen und Abwicklung
Für Informationen und für die Abwicklung selber steht der Landeswaldaufseher zur Verfügung. Der Name und den Kontakt des zuständigen Waldaufsehers kann bei den Beratungsstellen von Land, Bezirksforstinspektionen oder Landwirtschaftskammer angefragt werden. Eine einfache Abfrage ist auch über den „Waldfinder-App“ möglich, der sowohl als IOS als auch als Android Version zur Verfügung steht.

Ab 20. April stehen allen Waldbesitzer bei Aufforstungsmaßnahmen die einfache Förderabwicklung über Rahmenanträge zur Verfügung.