Aufarbeitung Schneebruch Förderung erhöht!

Wir haben derzeit landesweit viele Schneebruchschäden im Wald. Aufgrund der drohenden Borkenkalamität ist eine rasche Aufarbeitung bzw. Bearbeitung zur Brutuntauglichmachung das Gebot der Stunde. Zur Forcierung der Arbeiten und zur Abdeckung der sehr hohen Kosten wurde jetzt die Förderung in diesem Bereich erhöht.

Für Schadholz, dessen Bringung unwirtschaftlich ist und das im Wald liegen bleibt, gibt es einen erhöhten Fördersatz bei der Aufarbeitung von Wipfelbrüchen und Schneedruckschäden in Stangenhölzern bis zu einem Mittendurchmesser (MDM) von maximal 20 Zentimeter. Es muss sich um bruttaugliches Material handeln, die Entrindung bzw. die Unschädlichmachung ist eine Fördervoraussetzung. Die bisherigen Sätze werden verdoppelt:

• 50,00 €/fm bei Unternehmereinsatz bzw. Forstbetriebspersonal

• 36,00 €/fm bei Eigenleistung, Nachbarschaftshilfe bzw. Maschinenringeinsatz

• 43,00 €/fm bei gemitteltem Förderungssatz

Für Schadholz über 20 cm Mittendurchmesser bleiben die bisherigen Sätze. Die Festmeter müssen differenziert (MDM <20 cm und MDM >20cm) auf dem Förderungsantrag angeführt werden, ist dies nicht der Fall, wird automatisch der geringere Fördersatz angewendet.

Schädigungen bei Dickungen bis 10 Meter

In der Maßnahme 14 des Vorarlberger Waldfonds „Neu- und Wiederaufforstungen von Schutzwald“ kann die „Unschädlichmachung“ von durch Schneedruck geschädigte Dickungen (bis 10 m Höhe) im Schutzwald als Kulturvorbereitung nach Kosten (Fördersatz: 80 % der Kosten) gefördert werden.

Es muss sich um bruttaugliches Material (ein Befall von Borkenkäfer ist zu erwarten) handeln, die Unschädlichmachung ist Fördervoraussetzung. Als Unschädlichmachung gilt die Schlägerung, Entastung und Entrindung, das Schlitzen der Borke (Austrocknung der Borke muss gewährleistet sein) und das Zerkleinern (max. 30 cm lange Stücke) des bruttauglichen Materials. Die Anpassung ist bis zum 12.07.2019 gültig.

Link Förderung Vorarlberger Waldfonds

Von Landesrat Christian wurde mit der Verdoppelung der Förderung für die Unschädlichmachung von Schneebruchholz eine wichtige Vorbeugemaßnahme gesetzt.