Behördlich verordnetes Feuerverbot in sämtlichen Vorarlberger Waldgebieten
Alle vier Bezirkshauptmannschaften erlassen eine ab morgen, 30.07.2026 geltende Waldbrandverordnung für alle Waldgebiete Vorarlbergs und deren Randbereiche.
Ein kleiner Funke kann ausreichen …
Verboten sind jegliche Feuerentzündungen und das Rauchen.
Verboten sind ausdrücklich auch sogenannte Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Alpflächen im Nahbereich des Waldes und das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäfer.
Das gilt auch für außerhalb liegende Randbereiche („Gefährdungsgebiete“), aus denen ein Feuer auf den Wald übergreifen könnte.
Übertretungen der Waldbrandverordnung können mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen gestraft werden.
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